Insgesamt 10.524 Hektar Rebfläche werden in Österreich zertifiziert biologisch bewirtschaftet. Das ist exakt ein Viertel der Weinbaufläche – so viel wie nie zuvor.
Bereits 2023 lag Österreich laut dem Bericht „The World of Organic Agriculture 2025“ (FiBL & IFOAM) mit 22,6 Prozent Bio-Anteil auf Platz eins aller bedeutenden Weinbaunationen – weit vor Spanien (17,8 %), Frankreich (17,4 %) oder Italien (14,6 %). „Ein Viertel Bio-Weinbau ist eine unglaubliche Leistung!“, betont Chris Yorke, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing GmbH (ÖWM). „Wir dürfen nicht vergessen, dass wir in Österreich schwierigere klimatische Bedingungen als andere, große Weinbauländer haben. Das macht den biologischen Weinbau nicht einfacher, im Gegenteil. Aber unsere Winzerinnen und Winzer sind überzeugt davon, dass umweltbewusster Weinbau der richtige Weg in die Zukunft ist – und sie gehen diesen Weg auch in schwierigen Zeiten wie aktuell weiter.“
Im Zentrum des biologischen Weinbaus stehen die Förderung der Gesundheit und Fruchtbarkeit des Bodens durch schonende Bodenbearbeitung sowie die Anwendung von Pflanzenschutz und Pflanzenstärkungsmitteln natürlichen Ursprungs, um die Widerstandsfähigkeit der Reben zu stärken. Nicht eingesetzt werden dürfen leicht lösliche Mineraldünger, Herbizide, chemisch-synthetische oder systemisch wirkende Pflanzenschutzmittel bzw. Dünger sowie genetisch veränderte Organismen. Konsequenterweise sind auch bei der Weinbereitung einige technische Verfahren und Hilfsmittel verboten bzw. beschränkt. Durch das Verbot von Herbiziden und synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist ein erhöhter Zeit- und Kostenaufwand für die Bodenpflege, Laubarbeit sowie den Pflanzenschutz und die Pflege des Rebstocks erforderlich. Damit wird aber ein wesentlicher Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität im Ökosystem Weingarten erreicht.
Österreichs hoher Bio-Anteil ist umso bemerkenswerter, da alle seine Weinbaugebiete in der Weinbauzone B liegen. Die herausfordernden klimatischen Bedingungen der Zone B in Bezug auf Temperatur und Feuchtigkeit haben zur Folge, dass der Bio-Weinbau den österreichischen Winzern noch mehr Fingerspitzengefühl und aufwändigere Arbeitsprozesse abverlangt. Trotz dieses Mehraufwands und unternehmerischen Risikos entscheiden sich immer mehr österreichische Winzer für den biologischen Weinbau. Im Jahr 2000 lag der Anteil an Bio-Weingärten noch bei nur 1,7 Prozent. Seither ist er rasant gestiegen und liegt nun erstmals bei einem Viertel. Gleichzeitig sind auch andere Umwelt-Zertifizierungen in Österreich weit verbreitet: Mehr als jeder zehnte Bio-Weingarten wird biodynamisch bewirtschaftet (14 % der biologischen Rebfläche). Außerdem sind 27 % der österreichischen Rebfläche nach dem Gütesiegel „Nachhaltig Austria“ zertifiziert, bei dem über 380 Maßnahmen eines Betriebs – von der Weingartenbewirtschaftung bis zum Gewicht der Weinflaschen – bewertet werden.
WEINGARTEN: GRUNDSÄTZE UND PRINZIPIEN DES BIOLOGISCHEN WEINBAUS
ZU DEN GEBOTEN IM WEINGARTEN ZÄHLEN:
nachhaltige Bodenbewirtschaftung für einen belebten und humusreichen Boden und zur Sicherstellung der Durchwurzelbarkeit und Nährstoffversorgung der Pflanzen
Gründüngung und Anbau stickstoffbindender Pflanzen zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit
zeitgerechte Laubarbeiten sowie manuelle und natürliche Techniken zur Regulierung von Schädlingen und Beikräutern
Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln natürlichen Ursprungs (z. B. Pflanzenöle und -extrakte) für die Widerstandsfähigkeit der Reben
Nutzung widerstandsfähiger Sorten und Anwendung von Techniken zur natürlichen Schädlingsbekämpfung
genaue Definition, Menge und Kontrolle zugelassener Düngemittel, Nährstoffe und Pflanzenschutzmittel (z. B. Stallmist, Kompost, Pheromone, Mikroorganismen, natürliches Calcium- und Magnesiumcarbonat)
begrenzte Einsatzmengen von natürlichen Wirkstoffen zur Bekämpfung von Peronospora und Oidium, wie Schwefel und Kupfer (statt 28 kg/ha/7 Jahre ohne jährl. Maximalmenge lt. EU-Bio-Verordnung gelten in Österreich max. 4 kg/ha/Jahr lt. Pflanzenschutzmittelverordnung)
VERBOTEN SIND:
genetisch veränderte Organismen in Betriebsmitteln jeglicher Art
chemisch-synthetische sowie systemische Pflanzenschutzmittel