Der heutige runde Tisch in Sachen Kuhattacken-Urteil hat ein Ja zum umfassenden Versicherungsschutz und ein Nein zum Hundeverbot gebracht.

Geklärt: Hunde dürfen auch weiterhin Wanderungen mit ihren Besitzern auf Almen machen. ©Alpbachtal Seenland

Nach dem zivilrechtlichen Schadenersatz-Urteil einer tödlichen Kuhattacke in Tirol fand heute in Tirol der angekündigte Runde Tisch mit Vertretern der Landesregierung, des Tourismus und des Alpenvereins statt. Die wichtigsten Ergebnisse sind ein nunmehr geplanter “umfassender Versicherungsschutz” für Landwirte und Gesetzes-Adaptionen sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Jedenfalls kündigte das Tirols Landhauptmann Günther Platter (ÖVP) in einer nachfolgenden Pressekonferenz an. Das auch in den Raum gestellte Hundeverbot auf heimischen Almen ist dagegen vom Tisch. Was den Versicherungsschutz betrifft, so soll die bestehende Wegeversicherung erweitert werden. Details gibt es dazu noch keine. Lediglich die Aussage von Agrarreferent Josef Geisler “Das wird auch ein bundesweites Thema sein.” Bis zum Sommer will  man das Thema mit überschaubaren Kosten durch haben. Wer die Sache finanzieren wird, ist noch nicht klar. “Wir werden mit Tourismus und Landwirtschaft Lösungen finden, was die finanzielle Bedeckung betrifft”, so Platter.

Der Bund muss mitziehen, die Hunde bleiben

Bei der Bundesgesetzlichen Nachschärfung, die Kanzler Sebastian Kurz bereits angekündigt hat, geht es um eine “verschärfende Bestimmung” im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Den Vorschlag sollen die beiden zuständigen Minister Elisabeth Köstinger und Josef Moser erarbeiten. Adaptiert werden könne auch die Bestimmung über die Tierhalterhaftung, merkte Landwirtschaftskammerpräsident Josef Hechenberger an. Was die landesgesetzliche Ebene betrifft, ist das Tiroler Almschutzgesetz im Visier aller Beteiligten. Hier gilt die Devise Eigenverantwortung. Analog zu den “FIS-Regeln” auf Skipisten werde es auch im Bereich der Almen “Regeln des Miteinanders” geben, so Geisler, der von einem bisher noch ziemlich “rechtsfreien Raum” sprach. Glücklich dürften die Hundehalter sein, deren besten Freund weiter mit ihnen wandern darf. “Wir wollen kein Land der Verbote sein”, so Platter. Dass künftig überall Zäune angebracht werden, kann sich wiederum Geisler nicht vorstellen. Alle zusammen wollen die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass die Eigenverantwortung gestärkt wird. Den jetzt betroffenen Bauern sicherten Platter, Geisler und Hechenberger Schadloshaltung zu. Allerdings hofft man auch, dass sich diese aufgrund des Urteils in zweiter Instanz erübrigt.