Alljährlich beginnt mit dem Maibock die Wildsaison – denn von Mai bis in den Oktober hinein dürfen hierzulande Rehwildböcke gejagt werden. 

Reh

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Jetzt ist der Maibock wieder zum Abschuss freigegeben. Ganz bewußt machen wir Werbung dafür, denn Herr und Frau Österreicher verzehren jährlich zwar im Schnitt 65 Kilogramm Fleisch pro Jahr, davon jedoch nur 0,7 Kilogramm Wildbret. (Die anderen Sorten: 39,1 kg Schweine-, 11,6 kg Rind- und Kalb- sowie 1,1 kg Schaf- und Ziegenfleisch.) Dabei ist Wildfleisch viel gesünder als die meisten anderen Fleischarten: Wild ernährt sich von feinen Kräutern und Gräsern, bewegt sich viel und weitgehend stressfrei. Außerdem ist die Erzeugung von Wildbret ökologisch unbedenklich und tierschutzgerecht. Für den Genusswert ist der geringe Anteil an Bindegewebe sowie der kleine Durchmesser der Muskelfasern ausschlaggebend, der für die besondere Zartheit des Fleisches sorgt. Und weil Wildfleisch fettarm und eiweißreich ist, eignet es sich auch besonders für den gesundheitsbewussten Genießer!

Natürlich ist in Krisenzeiten wie diesen auch die Jagdsaison eingeschränkt, die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus haben auch darauf Einfluss auf die Jagd. Beachtens- und empfehlenswert sind daher folgende drei Punkte:

  1. Abnahme des erlegten Wildes vorab durch regionale Fleischerbetriebe oder im Rahmen der Direktvermarktung sichern, da Gastronomie und große Wildbrethändler als Abnehmer ausfallen.
  2. Das hochwertige Naturprodukt Wildbret im Rahmen der Direktvermarktung stärker forcieren – gerade auch über den Bauernladen! Gerade in Krisenzeiten ist die Lebensmittelproduktion durch die heimische Jagd wertvoller Bestandteil der Versorgung der Bevölkerung.
  3. Systemrelevante Revierdienste im Rahmen der Wildschadens- und Seuchenprophylaxe sind wichtige Leistungen im Dienste der Allgemeinheit.

Regional einkaufen!

„Als Jäger gewinnen wir ein hochqualitatives Lebensmittel aus unseren heimischen Revieren, das auf vielen Speisekarten nicht mehr wegzudenken ist“, sagt Roman Leitner, Präsident von „Jagd Österreich“. „Damit tragen wir unseren Teil zum Genussland Österreich, zur Wirtschaft und zur Lebensmittelversorgung bei. Die Corona-Situation in Österreich betrifft auch die Jagd und wenn wir uns als Gesellschaft gegenseitig unterstützen, können wir die Krise auch halbwegs gemeinsam bewältigen. Daher lautet mein Appell an alle Menschen, die regionalen Betriebe, Fleischhauer, kleine Lebensmittelproduzenten und die örtliche Jägerschaft zu unterstützen. Gutes qualitatives Wildfleisch ist meist nur einen Anruf entfernt!“

Hinsichtlich der Tätigkeiten der Jäger im Rahmen der Revierdienste stellt „Jagd Österreich“ klar, dass die Bejagung des Reh- und Rotwildes aufgrund behördlicher Abschusspläne im Hinblick auf die Wildschadenssituation zu erfolgen hat. Auch die vorsorgliche stärkere Beobachtung und Bejagung des Schwarzwildes zählt zu den wichtigen jagdlichen Aufgaben: Österreichs Jäger erfüllen damit systemrelevante Dienste zu Gunsten der Allgemeinheit.

Es gibt ja noch mehr Wild …

Alle Landesjagdgesetze und Durchführungsverordnungen legen für ihr Bundesland Schuß- und Schonzeiten für die einzelnen Wildarten fest. Manche Tierarten sind in einem Bundesland „Wild“, in einem anderen Bundesland aus rein juristischen Gründen keine „Wildart“ – etwa der Goldschakal, die Biberratte, der Elch. Einzelne Bezirksverwaltungsbehörden können auch für Bezirke Schuss- und Schonzeiten nach regionalen Gegebenheiten und Bedürfnissen abändern (verlängern oder verkürzen).

Unter der Lupe

Durchschnittliche Jahresstrecke der wichtigsten jagdbaren Wildarten der vergangenen fünf Jahre:

  • Rehwild: 270.000
  • Feldhase: 110.000
  • Fasan: 75.000
  • Fuchs: 65.000
  • Wildente: 62.000
  • Rotwild: 50.000
  • Schwarzwild: 30.000
  • Gamswild: 25.000
  • Marder: 22.000
  • Dachs: 8.000
  • Rebhuhn: 3.000
  • Muffelwild: 2.000

Gewisse Tierarten unterliegen in Österreich der Abschussplanung. Nur über behördliche Bewilligung oder Verfügung ist es zulässig, einen Abschuß solcher Wildtiere vorzunehmen. Im Rahmen der Abschussplanung sind die bewilligten oder verfügten Abschüsse auch tatsächlich durchzuführen. Diese Abschussplanung gibt es bei allen Schalenwildarten (ausgenommen Schwarzwild) und bei den Rauhfußhühnern. In manchen Bundesländern ist auch das Murmeltier abschußplanpflichtig. Für jedes Jagdgebiet ist vom Jagdausübungsberechtigten oder von seinem Jagdaufseher eine Abschussliste zu führen.

Einmal jährlich ist diese Abschussliste der Behörde zur Überprüfung der durchgeführten Abschüsse vorzulegen. Auch im Rahmen einer einmal jährlich stattfindenden Hegeschau (Trophäenschau) werden die durchgeführten Abschüsse überprüft. Alle Trophäenträger (Geweih- und Hornträger) sind von den Erlegern vorzulegen. Die Abschüsse werden nach Geschlecht und Altersklassen bewertet und mit den Abschußplänen verglichen.

Vom Jäger und für Jäger …