Das Schreddern von Küken, die Anbindehaltung von Kühen, oder die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung. Das Tierschutzvolksbegehren will all das ändern.

Schwein schaut zwischen zwei Holzbalken durch.

Wie sehr kümmern wir in Österreich uns um das Wohl der Tiere? Antworten, die uns nicht gefallen werden, zeigt das Tierschutzvolksbegehren auf. Möchten Sie angebunden leben? Nein? In Oberösterreich ist das für die Kühe auf rund der Hälfte aller rinderhaltenden Betriebe Alltag. Diese Zahl stammt von Franz Vogelmayer von der oberösterreichischen Landwirtschaftskammer. Aber ist die dauernde Anbindehaltung nicht ab 2020 verboten? Stimmt. Doch einiges entbindet davon: Das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weide- oder Auslaufflächen, bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder im Ortsverband  und Sicherheitsaspekte für Mensch und Tier, besonders beim Ein- und Austreiben der Tiere: Anders formuliert, kann jeder Bauer jederzeit sagen, ein Austreiben sei mit dem genannten Risiko verbunden. Dieser Meinung sind übrigens nicht wir, sondern der Volksanwalt.

Das Tierschutzvolksbegehren

ist eine unabhängige, überparteiliche bundesweite, direktdemokratische Initiative von Tierfreunden, iniiert von Sebastian Bohrn Mena. Angestrebt werden nachhaltige Verbesserungen im Umgang mit Tieren,  der Fokus liegt auf der Landwirtschaft. Das Ziel ist einsystemischerWandel, ermöglicht durch Umstrukturierungen, mehr Transparenz für Konsumenten, Veränderungen im Einsatz öffentlicher Mittel und einer Stärkung des Tierschutzes.  Die Forderungen sind als Auftrag an den Gesetzgeber zu verstehen, sich mit den angesprochenen Themen auseinanderzusetzen. 5.000 Ehrenamtliche in über 1.000 Gemeinden machen mit. Die Initiative finanziert sich durch Spendensammlungen und Unternehmenskooperationen. Ein prominent besetztes Komitee unterstützt die Forderungen.

Noch schlechter geht es rund 60 Prozent der heimischen 2,7 Millionen Schweine. Sie leben, fressen, schlafen, urinieren und koten in ihrem sechsmonatigen Leben immer am selben Fleck: Auf Beton-Vollspaltenböden ohne Einstreu. Das ist schmutzig. Und schmerzhaft. Auslauf oder Tageslicht kennen sie nicht. In  Dänemark, Schweden, Norwegen und in den Niederlanden ist ist diese Haltung längst verboten. 92 Prozent der so lebenden Tiere leiden unter Schleimbeutelentzündungen ihrer Gelenke, wies eine Studie nach. Ihre Sterberate ist vier Mal so hoch wie auf Stroh. Mastsauen und Zuchtschweine mit 110 Kilogramm haben 0,7 Quadratmeter zur Verfügung. 90 Zentimeter sind das.

Gar nicht mehr bewegen können sich Muttersäue – im Schnitt fünf Monate im Jahr. Da liegen sie bewegungslos in einem Metallkäfig, genannt Kastenstand, und können sich nicht umdrehen. Warum? Damit sie ihre Ferkel nicht erdrücken. Artgerecht ist das alles natürlich nicht. Und damit sind wir auch schon bei Forderung eins des Tierschutzvolksbegehrens:

Die Garantie einer artgerechten Haltung

Nutztiere sollen sich ausreichend bewegen können, mit Artgenossen frei interagieren dürfen, ausreichend Ruhe haben und gesunde Nahrung fressen. Vollspaltenböden, Kastenstandhaltung und zu viele Tiere auf zu engem Raum sollen verboten werden. Bauern, die Tiere artgerecht halten, sollen belohnt werden. Das Geld dafür soll vom Staat kommen.

Staatliche Förderung für artgerechte Tierhaltung

Doch nicht nur gehalten werden sollen die Tiere nach den Vorstellungen im Tierschutzvolksbegehrens künftig artgerecht. Sie sollen auch so fressen. Derzeit stammen mehr als 500.000 Tonnen, sprich 80 Prozent des für die konventionelle Tierhaltung importierten Sojaschrots von gentechnisch veränderten Sojabohnen. Nur 100.000 Tonnen Soja sind bereits gentechnikfrei. Sie werden an Milchkühe und Legehennen verfüttert. Die Forderung des Tierschutzvolksbegehrens lautet demnach:

Artgerechte Fütterung

Das heißt in anderen Worten: Futtermittel sollen gentechnikfrei, regional und ökologisch nachhaltig produziert werden. Das richtet sich vor allem gegen die Fütterung von gentechnisch manipuliertem Soja, für dessen Anbau großflächig Regenwald abgeholzt wird.

Vom Kükenschreddern und betäubungslosen Kastrieren

Auch das Schreddern von männlichen Küken und das betäubunglose Kastrieren von Ferkeln steht auf der Liste des Volksbegehrens. Aber dürfen die Brüder der Legehennen nicht längst leben? Etwa bei Haushuhn & Gockelhahn („Vier Pfoten” und „Ja Natürlich”), Hahn im Glück („Zurück zum Ursprung”) oder Henne & Hahn („Tonis Freilandeier”). Stimmt. Dabei wird auf Zweinutzungshühner gesetzt, bei der die Junghähne der Fleischproduktion dienen. Und Bio Austria betreibt das 2016 mit dem Bundestierschutz-Jurypreis prämierte Projekt „Der Hahn, die Henne und das Ei”. Dieses garantiert, dass die Junghennen für die Eiererzeugung wie auch deren Brüder aufgezogen werden. Aber das alles ist nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Rund fünf Millionen männliche Küken werden hierzulande in der Hochleistungszucht jährlich noch immer als Abfallprodukt mit Gas erstickt oder zu Brei geschreddert. Ginge es auch anders? Ja. Eine probate Alternative zur Vermeidung des Schlüpfens männlicher Küken nennt sich In ovo-Geschlechtsbestimmung (spektroskopische Geschlechtsbestimmung im Hühnerei). Der weitere Brutvorgang bei Tieren männlichen Geschlechts wird da unterbrochen. Die Forderung des Tierschutzvolksbegehrens lautet:

“Kükenschreddern” muss verboten werden

Und dann ist da noch die Sache mit den Ferkeln. Bis zu einem Alter von sieben Tagen dürfen Landwirte diese ohne Betäubung kastrieren. Die Tiere werden erst fixiert, dann wird der Samenstrang durchtrennt und die Hoden mittels Skalpell oder Quetschzange entfernt. Dass die Jungtiere Höllenqualen leiden, versteht sich von selbst. Warum wird dieser Eingriff überhaupt gemacht? Weil das Fleisch dann nicht nach dem sogenannten „Ebergeruch“ riecht oder schmeckt. Das wiederum hat mit Hormonen wie Testosteron zu tun. Gibt es Alternativen? Ja, die chirurgische Kastration beispielsweise. Die sind aber mit Mehrkosten verbunden – drei Cent pro Schnitzel führen NGOs an. Die zugehörige Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens lautet:

Jegliche Eingriffe nur mehr unter Betäubung

Nun könnte der Gedanke aufkommen, dass man es hier auf einen Kampf mit den heimischen Bauern anlegt. Doch Initiator Sebastian Bohrn Mena sieht sich nicht als Gegner der Landwirte. Ganz im Gegenteil: “Wir verstehen uns auch als Partner der heimischen Landwirte. Unser gemeinsames Ziel sollte sein für mehr Transparenz für KonsumentInnen zu sorgen, für mehr Fördermittel für kleinbäuerliche Betriebe und für eine sinnvollere Nutzung des Steuergelds – alles im Interesse unserer BäuerInnen.” Den Konsumenten, den Österreichern, den Menschen hier? Ist der Tierschutz offenbar ein echtes Anliegen. Nicht nur hatten das Volksbegehren nach einer Woche schon 10.000 Menschen unterschrieben, es engagieren sich auch eine Menge Promis, darunter Toni Polster oder Tennisstar Dominic Thiem, die Schauspielerinnen Erni Mangold, Nicole Beutler und Kristina Sprenger. Zuletzt stellten sich Kabarettisten wie Gernot Rudle und Reinhard Nowak in den Dienst der guten Sache. Und es könnte noch einiges gehen. Denn das Tierschutzvolksbegehren nutzt den maximal rechtlich zugelassenen Zeitraum bis Ende 2020 aus. An Unterschriften benötigt man100.000. Dann werden die Tierschutz-Forderungen im Parlament behandelt. Das sollte sich doch ausgehen.

*Das Kastenstand-Bild stammt von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten.

Das Tierschutzvolksbegehren können Sie an dieser Stelle unterschreiben: http://www.tierschutzvolksbegehren.at

Tierrechtsorganisation PETA