Die Europäische Kommission hat das heimische Glyphosat-Verbot nicht beanstandet. Per 1. Jänner 2020 dürfte es also tatsächlich in Kraft treten.

Glyphosat Panthermedia

Wie es aussieht, wird Österreich das erste Land sein, in dem kein Glyphosat mehr gespritzt wird. ©Panthermedia

Sie erinnern sich: Es war “das” Thema des heißen Sommers. Am heurigen 2. Juli hat der österreichische Nationalrat ein Totalverbot von Glyphosat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und NEOS beschlossen. Danach hieß es von Expertenseite, die EU würden den “nationaler Alleingang” kippen. Denn der sei eigentlich nur unter zwei Bedingungen durchführbar. Es müssten neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorgelegt werden, die bei der EU-weiten Zulassung von Glyphosat 2017 nicht bekannt waren. Oder es müssten spezielle Probleme etwa für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen werden, die es nur in Österreich, aber in keinem anderen EU-Staat, gibt. Beide Fälle liegen nicht vor. Nun ist die Begutachtungsfrist der Europäischen Kommission  abgelaufen. Das Verbot wurde nicht untersagt, lediglich die Vorgehensweise Österreichs kritisiert und ein Vertragsverletzungsverfahren in den Raum gestellt.

Schritt Richtung ökologischer Landwirtschaft

Tatsächlich wurden im sogenannten Notifizierungsverfahren zwei Bemerkungen durch die Kommission und durch Italien zum österreichischen Gesetz abgegeben. Diese hätten aber keine rechtsverbindliche Wirkung, sagt der Grüne Nationalratsabgeordnete Lukas Hammer, für den klar ist: “Damit ist ab 1.1.2020 der Einsatz des Pflanzengifts in Österreich nicht mehr erlaubt”. Dass der Ausstieg aus Glyphosat ein wichtiger Schritt in Richtung ökologische Landwirtschaft und für den Artenschutz ist, da ist Hammer mit SPÖ Klubobmann Jörg Leichtfried sowie mit den NGOs Greenpeace und Global 2000 einig. Genauso wie, dass es jetzt eine Umstellung des Fördersystems hin zur nachhaltigen Landwirtschaft braucht. Man müsse Bauern auf dem Weg in eine umwelt- und konsumentenfreundliche Landwirtschaft unterstützen.

Drohen Klagen durch betroffene Bauern?

Denjenigen Landwirten, die Glyphosat einsetzen, gefällt die neue Lage naturgemäß weniger. Johannes Schmuckenschlager, Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ sprach einmal mehr davon, dass das nationale Verbot auf populistischem Kalkül beruhe und jeglicher fachlichen und sachlichen Grundlage entbehre. Den Grund dafür, dass es von EU-Seite keinen Einspruch gab, meint er auch zu kennen. Der Notifizierungsprozess sei von Österreich nicht korrekt eingeleitet worden. Aufgrund dessen erfolgte seitens der EU keine inhaltliche und fachliche Prüfung mehr. Abwartend gibt sich auch das Umweltministerum: Wenn das Gesetz in Kraft tritt, könne nicht nur die Kommission ein Verfahren gegen Österreich anstrengen, sondern etwa auch ein Landwirt, der Glyphosat nicht länger verwenden kann, in dem er gegenüber der Republik Schadenersatzansprüche geltend macht. Und: Auch Klagen, die bis zum EUGH gehen könnten, seien nicht auszuschließen.

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