Vor dem Uhudler war die Reblaus. Als diese 1870 die heimischen Rebsorten befiel und nichts von ihnen übrig lies, brauchte es eine Lösung, die aus Amerika kam.

Uhudler Trauben

Durch naturnahe Bewirtschaftung der Weingärten und gezielte moderne Kellertechnik produzieret Weinbau Gratzl im Familienbetrieb Weine höchster Qualität mit Persönlichkeit und Charakter. ©️Weinbau Gratzl

Reblausresistente amerikanische Weinreben unterschiedlicher Sorten waren Ende des 19. Jahrhunderts die Rettung für den heimischen Weinbau. Die europäischen Sorten wurden auf die importierten “Amerikaner” aufgepfropft. So entstanden aus den Rebsorten „Noah“, „Concord“ und „Isabella“, später auch „Elvira“, „Othello“, „Delaware“, „Ripatella“ und „Seibel“ viele heimische Rebsorten. Einige Weinbauern setzten die reblausresistenten Sorten aber auch direkt aus und machten daraus ihren Hauswein, der in den 1950igern im Südburgenland die Bezeichnung Uhudler bekam. Heute ist der Uhudler bekannt für seinen intensiven, hocharomatischen Erdbeer- und Waldbeeren-Duft und wird in begrenztem Umfang in acht Gemeinden des Südburgenlands angebaut und vermarktet.

Turbulente Zeiten

Im Laufe des 20. Jahrhunderts kam der Uhudler in Verruf. Es wurde behauptet, dass der Wein von Direktträgern einen hohen Anteil an Fuselölen und Methanol enthalte und daher gesundheitsschädlich sei. In einem Fachbuch von Fritz Zweigelt (österreichischer Botaniker, Entomologe und Rebenzüchter) aus dem Jahr 1929 ist zu finden:

„Die spezifischen Giftwirkungen sind: Zornexzesse bei Männer, Hysterie bei Frauen, Neigung zu Halluzinationen, geistige und körperliche Degenerationserscheinungen bei Kindern (…)“ und „dass Leute, die regelmäßig Noahwein (ein Uhudler-Weißwein) trinken, eine fahle, blasse Gesichtsfarbe bekommen, am ganzen Körper zittern und dahinsiechen, während Bauern mit veredelten Weingärten kinderreiche Familien haben, gesund und arbeitssam sind (…)“.

Im Jahr 1929 folgte eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, wohl um Überschüssen und Preisverfall entgegenzuwirken. 1936 kam das Auspflanzungsverbot für Direktträgerweine und im Folgejahr das Verbot von Weinverschnitten mit Erzeugnissen aus Direktträgerreben. Nach dem Krieg im Jahr 1946 wurde durch einen Rodungserlass die Uhudlerfläche auf ein Viertel rezuziert. 1961 folgte das Verkehrsverbot von Direktträgerweinen und die Beschränkung, ihn nur mehr als sogenannten Haustrunk zu verwenden, der Ausschank und Verkauf waren jedoch verboten. 1971 griff dann das Parlament sogar in die Trinkgewohnheiten seiner Mitbürger durch die gesetzliche Festlegung einer mengenmäßigen Obergrenze für den Haustrunk Uhudler auf 400 Liter pro Kopf und Jahr ein. 1985 wurde der Begriff des Haustrunkes im Zuge der enormen Verschärfung des österreichischen Weingesetzes aufgrund des Weinskandals aus dem Weingesetz genommen womit der Uhudler endgültig verboten war. Bis zu Beginn der 90er Jahre wurden tausende Liter Uhudler (vor allem im Südburgenland) von Kellereiinspektoren ausgeleert und kanalisiert.

Uhudler mit Qualität

  • Der Begriff Uhudler geht auf zahlreiche mündliche Überlieferungen zurück. Eine verbreitete Legende erzählt, dass Weinbauern nach dem übermäßigen Genuss des Uhudlers in ihren Kellern von ihren Frauen mit den Worten „Du siehst aus wie ein Uhu“ begrüßt wurden.
  • Eine weitere Geschichte besagt, dass der Name von einem Tongefäss, dem „Udler“ (eine Art Plutzer mit zwei Löchern) stammt. Das eine war zum trinken da,  das andere Loch um Luft nachströmen zu lassen.
  • Die Direktträger werden in Österreich auch als „Heckenklescher“ oder „Rabiatperle“ bezeichnet.

Der 1987 gegründete „Verein der Freunde des Uhudlers“ setzte sich zum Ziel, den Uhudler wieder in Verkehr zu bringen. Der in dieser Zeit weit verbreitete Name „Uhudler“ für Direktträgerweine wurde 1989 markenrechtlich als Wort-Bild-Marke beim Österreichischen Patentamt angemeldet und rechtlich geschützt. Der Begriff Uhudler ist auf das Südburgenland beschränkt. Aufgrund intensiver Bemühungen des Vereins der „Freunde des Uhudler“ wurde der Uhudler 1992 im Rahmen einer Weingesetznovelle wieder in das österreichische Weingesetz aufgenommen und durfte ab 1. August 1992 wieder in den Verkehr gebracht werden. Die Aufnahme in das Bundesgesetz veranlasste den Burgenländischen Landtag kurz darauf, in der Rebsortenverordnung sieben Direktträgersorten (Ripatella, Delaware, Concordia, Elvira, Noah, Isabella und Othello) zuzulassen.
Seit 1995 sind, laut EU-Sortenverordnung, nur die Sorten Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira als vorübergehend zugelassene Rebsorten einzustufen.Diese Direktträgersorten gelten laut Burgenländischer Weinbauverordnung bis Ende 2030 als vorübergehend zugelassene Rebsorten. Mit dem gesetzlichen Auslaufen könnte der Uhudler dann aber wieder vor einem Produktionsverbot stehen. 

Die Bezeichnung Uhudler für regional-typische Direktträger-Reben für das Südburgenland wurden erst 2004 neuerlich beim Patentamt registriert. Die bewegte Geschichte des Uhudlers ist zu einem der wichtigsten Elemente für den besonderen Ruf des Weins als regionale traditionelle Spezialität geworden.

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