Endlich reagiert die Bürokratie auch im Tierwohlbereich. Wie üblich „braucht alles seine Zeit“ – immerhin scheinen die neuen Strukturen einigermaßen sinnvoll.

Zwei Kälber

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In den nächsten Jahren kommen durch EU-Tiergesundheitsrecht, EU-Tierarzneimittelrecht, Farm-to-Fork Strategie, Green Deal, dem Ziel der Reduktion des Antibiotika-Einsatzes und der Reduktion von Eingriffen bei Nutztieren große Herausforderungen auf die landwirtschaftliche Nutztierhaltung zu.

Handlungsbedarf

Auch das österreichische Regierungsprogramm 2020–24 forciert den Tierschutz und die Lebensmittelsicherheit, möchte eine Strategie gegen Antibiotika-resistente Keime erarbeiten und das Krisenmanagement im Tierseuchenfall stärken.Im Auftrag der Landesagrarreferenten der Bundesländer wurde daher von den zuständigen Ministerien das Projekt „Zukunftsprozess Tiergesundheit Österreich“ eingerichtet. Ziel des Prozesses war es, die aktuelle Struktur auf ihre Zukunftsfähigkeit zu prüfen und ein Konzept zur Weiterentwicklung zu erarbeiten. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die bestehenden Strukturen in den Bundesländern für die kommenden Herausforderungen nicht adäquat sind. Es braucht daher die Koordination und Zusammenarbeit auf einer höheren Ebene, um unsere landwirtschaftlichen Betriebe auch in Zukunft optimal zu betreuen.

Die neue Struktur

Das Projekt zur Weiterentwicklung der Landesdienste leitet Gottfried Schoder vom oberösterreichischen Tiergesundheitsdienst. Aufbauend auf den bestehenden Länder-Tiergesundheitsdiensten (TGD) und der Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) wird die Dachorganisation Österreichischer Tiergesundheitsdienst (ÖTGD) entstehen. Als Kommunikationsdrehscheibe mit den Länder-TGD dient die „TGD Geschäftsstellen Konferenz“. Mitglieder dieser Organisation sind neben den Länder-TGD und der QGV die Bundes-Branchen-Organisationen, TGD Tierärzte und Wirtschaftsbeteiligte. Ministerien und Interessensvertretungen werden als außerordentliche Mitglieder geführt.

Auf der Ebene der Tierarten (Rind, Schwein etc.) werden Branchen-Tiergesundheitsdienste eingerichtet. Innerhalb dieser Branchen-TGD sind Ausschüsse unter Berücksichtigung der ganzen Produktionskette zu etablieren. Denn die bestehende Vielzahl an Einzeldatenbanken (jeweils auf die Bedürfnisse einzelner Branche abgestimmt) erschwert die Beantwortung zentraler Fragestellungen über Tiersparten oder Organisationen.

Fokus auf Datenmanagement

Darüber hinaus ist oft auch nicht ersichtlich, ob Mehrfachspeicherungen in unterschiedlichen Einzeldatenbanken erfolgt. Daher wird ein übergeordnetes Datensystems, das Tiergesundheitsdatensystem AHDS (Animal Health Data Service) eingeführt. Ziel ist eine Web-Applikation, die Daten aus dem gesamten Bereich der Tiergesundheit miteinander vernetzt. Die bessere Datenverfügbarkeit soll für die landwirtschaftlichen Betriebe und auch für die Tierärzte Erleichterungen bringen.

Die Rechtsbasis für einen ÖTGD soll im Rahmen der nationalen Umsetzung des Europäischen Tiergesundheits- und Tierarzneimittelrechts 2021 geschaffen werden. So wie in der aktuellen Tiergesundheitsdienst-Verordnung sind die rechtlichen Regelungen für die Anerkennung und Aufgaben eines ÖTGD festzulegen.

Wenn die Rechtsbasis geschaffen wurde, kann mit der strukturellen Anpassung begonnen werden. Zum Start der neuen europäischen Förderperiode 2023 soll dann auch der Österreichische Tiergesundheitsdienst operativ tätig werden.

Was macht ein Tiergesundsheitsdienst?

In den Länder-Tiergesundheitsdiensten arbeiten Landwirte sowie Tierärzte zusammen und schließen Betreuungsverträge ab. Darin sind regelmäßige Betriebsvisiten – auch ohne Anlass einer Erkrankung – vorgesehen, bei denen die gesundheitliche Entwicklung des Tierbestandes analysiert und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen entwickelt werden. Ziel dabei ist es, Probleme rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend dagegen zu wirken, um den Einsatz von Tierarzneimitteln möglichst gering zu halten.

Beispiele für Leistungen der Landes-TGD-Programme:

· Eutergesundheitsprogramme bei Milchrindern (Erhaltung und Verbesserung der Eutergesundheit zur Vermeidung von Qualitätsmängeln und Arzneimitteleinsatz), dafür werden u.a. bakteriologische Milchuntersuchungen angeboten.

· Überwachung von PRRS in Schweinezuchtbetrieben.

· Bekämpfung und Überwachung von Maedi/Visna, CAE und Brucella ovis bei Schafen und Ziegen.

· Diverse Fortbildungsmaßnahmen.