Kein Honigschwindel mehr
Biene Österreich fordert klare Herkunftsangaben, keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten und verlässliche Qualitätsparameter für Honig.
Diese und weitere Punkte sind zurzeit Gegenstand von Verhandlungen auf EU-Ebene über die sogenannte Honig-Richtlinie. Sie legt die rechtlichen Bestimmungen rund um das Urprodukt Honig fest. Es geht zum Beispiel um den Verbot der sogenannten Vakuum-Verdampfung, mit der in einigen Ländern unreifer Honig künstlich getrocknet wird. Auch sollte eine Pasteurisierung des Honigs, wie er bei Importhonigen teilweise erfolgt, ausdrücklich auf dem Honig ausgewiesen werden. Damit Honigfälschern ihr betrügerisches Handeln erschwert wird, fordern die Verbände zudem die Rückverfolgbarkeit importierter Ware bis zur Imkerei im Ausland. Des Weiteren soll ein EU-Referenzlabor dabei helfen, die Echtheit der Ware besser überprüfen zu können.
Um Verbraucher besser zu informieren, fordern Biene Österreich und der Deutsche Imkerbund zudem bei Mischhonigen die Angabe aller Herkunftsländer samt genauer Prozentangaben auf dem Etikett. Bei der überwiegenden Mehrheit der Supermarkthonige handelt es sich nämlich um Mischungen von Honigen aus unterschiedlichen Ländern. Die Herkunft wird jedoch oft durch die bislang noch zulässige Angabe „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ verschleiert.
Mit ihren Forderungen setzen sich Biene Österreich und der Deutsche Imkerbund im Sinne der Verbraucher für hohe Qualitätsstandards ein. Diese sollen zugleich einen faireren Wettbewerb auf dem Honigmarkt gewährleisten, da die heimische Imkerei nicht mit den niedrigen Preisen der Importware mithalten kann. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es nicht nur um den Honig geht. Schließlich sind es die heimischen Imkereien – oder vielmehr die Bienen, die die Bestäubung landwirtschaftlicher Kulturen gewährleisten und somit einen wichtigen Beitrag zu unserer Ernährungssicherheit leisten.