Steirisches Kürbiskernöl wird künftig auch in China per geografischer Ursprungsangabe geschützt. Denn es gibt ein neues Abkommen zum Schutz von jeweils 100 europäischen und chinesischen geografischen Angaben auf dem jeweils anderen Markt vor Nachahmung und widerrechtlicher Aneignung. Die intensiven Verhandlungen wurden diese Woche abgeschlossen. China ist der zweitgrößte Abnehmer von EU-Lebensmitteln mit Ausfuhren im Wert von 12,8 Milliarden Euro und der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen, die in Europa durch geografischen Angaben geschützt sind – darunter Wein, Agrar– und Lebensmittelerzeugnissen sowie Spirituosen. Neben steirischem Kürbiskernöl finden sich auf der EU-Liste der geografischen Angaben für China zum Beispiel auch Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Münchener Bier, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma und Queso Manchego. Das Abkommen wird nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen und wird voraussichtlich vor Ende 2020 in Kraft treten.