Gemeinsam mit dem österreichischen ökologischen Jagdverband setzt sich Tierschutz Austria für die Erarbeitung eines neuen Wildtiermanagements ein.

Reh in der Wiese

Jagd sollte das Tierwohl im Focus haben und nicht die Trophäe. ©Canva

Ökologisches Jagen bedeutet, das Handeln im Rahmen der Gesetze zum Wohl der Natur und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Geschöpfen. Zu den Aufgaben des Jägers zählt, Wildbestände und Tragfähigkeit der Lebensräume im Gleichgewicht zu halten und die natürlichen Prozesse aufrecht zu erhalten. Jedes Tier muss denselben Stellenwert haben, denn nicht die Art, ob „selten“ oder „jagdlich interessant“, darf im Zentrum der Bemühungen stehen. Leider schaut die Realität oft anders aus, die Jagdgesetzgebung ist nicht mehr ganz zeitgemäß, denn auch in Bezug auf die Jagd, sollte das Hauptaugenmerk auf Biodiversität und Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen liegen. In diesem Sinne fordert Tierschutz Austria zusammen mit dem österreichischen ökologischen Jagdverband ein moderneres Wildtiermanagement.

Jagd darf keine Trophäenjagd sein

Der ökologische Jagdverband kritisiert die Ausrichtung der Jagd auf starke Trophäen. Um zahlende Jagdgäste zufriedenzustellen, würden dafür in vielen Revieren Wildtiere gefüttert und im Gegenzug Beutegreifer gnadenlos verfolgt werden. Die Trophäenjagd schade dem Wild und dem Wald. In Hegeschauen würden die Trophäen stolz präsentiert und damit ein falscher Zugang zur Jagd noch verstärkt werden. Um auch in der Jagdwirtschaft eine klare Ausrichtung an ökologischen Kriterien zu erzielen, strebt Tierschutz Austria und der ökologische Jagdverband nun ein Bundesgesetz als Rahmen für die Jagd mit einheitlicher Regelung an.

Der ökologische Jagdverband kritisiert diese Rechtslage. Während das Tierschutzgesetz und das Forstgesetz durch das Parlament (Nationalrat und Bundesrat) erlassen werden, ist das Jagdrecht in 9 Landesjagdgesetze zersplittert.

Noch immer dürfen, z.B. im Niederösterreichischen Jagdrecht, besonders kleine Beutegreifer wie Füchse, Steinmarder und das Wiesel zu jeder Jahreszeit geschossen werden. @Canva

Besonders in Bezug auf die Schonzeitregelung – bezeichnet den Zeitraum, in dem die Jagd auf Wildtiere durch das Jagdrecht gesetzlich verboten ist – gäbe es Aufholbedarf. Noch immer dürfen, z.B. im Niederösterreichischen Jagdrecht, besonders kleine Beutegreifer wie Füchse, Steinmarder und das Wiesel zu jeder Jahreszeit geschossen werden. Zu den Gründen der nicht vorhandenen Schonzeit zählt die Betrachtung der Beutegreifer als Konkurrenz. Doch gerade in der Nachwuchszeit seien die Jungtiere die Leidtragenden. „Allein im Frühjahr 2022 kamen knapp zwanzig Fuchsbabys, deren Elterntiere nicht mehr auftauchten und ohne uns qualvoll verdurstet, verhungert oder erfroren wären, ins Tierschutzhaus in Vösendorf. Deshalb braucht es unbedingt eine Schonzeit bzw. Mutterschutz für alle Wildtiere,“ konstatiert Madeleine Petrovic Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (Tierschutz Austria).

Bär, Luchs, Wolf & Co

Wichtig wäre es, die kleinen, sowie großen Beutegreifer als essenzielle Bestandteile des Ökosystems anzusehen. Auch eine Wiederansiedelung von Bär, Luchs, Wolf & Co sei daher in geeigneten Lebensräumen gewollt, da der Rückgang bzw. das nicht vorhanden sein dieser Tiere mit einem unstabilen Ökosystem einhergehe. „Es braucht den Erhalt der großen Beutegreifer, denn den Effekt, den die Tiere auf ihre Beutetiere ausüben, kann von dem Menschen in keinem Maß nachgeahmt werden,“ informiert Petrovic. Der Wolf gelte zum Beispiel als hervorragender Ökosystemmanager, der mit seiner Anwesenheit viele Vorteile für die Verjüngung des Waldes, die Biodiversität und des Gesundheitszustandes der Wildtiere mitbringt. “Auch wenn der Wolf nicht den völlig überhöhten Schalenwildbestand regulieren kann, hilft er die Fehlerentwicklung des österreichischen Jagdsystems – Fütterungswahn und Trophäenkult – aufzuzeigen.”

Der ökologische Jagdverband fordert die Versachlichung der Diskussion um die Beutegreifer. “Es steht außer Zweifel, dass insbesondere die Almwirtschaft vor beträchtlichen Herausforderungen steht und neu organisiert werden muss. Manche Medien und Interessensvertreter scheinen sich den Angriff eines Wolfs auf einen Menschen geradezu herbeizusehnen.” Dies sei dann die erhoffte Rechtfertigung für einen Großangriff auf die Wölfe, die Bären und die Luchse. Dabei werde allerdings geflissentlich übersehen, dass unsere Natur die Biodiversität benötigt.

Töten von Tieren darf keine Unterhaltung sein

Ökologisches Jagen setzt zudem den tierschutzrechtlichen Grundsatz um, dass Wildtieren keine unnötigen Störungen zugemutet oder Schmerzen zugefügt werden dürfen. Völlig inakzeptabel seien die Gatterjagd und die Jagd auf gezüchtete Tiere wie Fasane aus Volieren. Beides habe nichts mit der Jagd zu tun, es stehe vielmehr das Töten von Tieren zur Belustigung eines zahlenden Publikums im Vordergrund. Das Durchgreifen des Gesetzgebers wird vom Ökologischen Jagdverband und Tierschutz Austria hier gefordert.